Aktuelle Corona-Infos
Was finden Sie/findet ihr hier?
Auf dieser Seite stellen wir jeweils die aktuellen Informationen rund um Corona, geltende Regeln und Maßnahmen vor – in der Hoffnung, dass die Seite bald überflüssig werden möge.
Sowohl Test- als auch Maskenpflicht bleiben an den Berliner Schulen auch zu Beginn des Schuljahres 2022/23 zunächst ausgesetzt. Um einen kontinuierlichen Schulbetrieb für alle dennoch mit größtmöglicher Sicherheit aufrecht erhalten zu können, werden wir allen Schüler*innen und allen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit geben, sich zweimal wöchentlich (montags und donnerstags) jeweils zu Schulbeginn zu testen. Tests sind ausreichend vorhanden.
Wir orientieren uns bei unserem Vorgehen an den von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gesetzten Rahmenregelungen:
Es gilt grundsätzlich die Präsenzpflicht.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen können sich in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis zum Ende der ersten Schulwoche schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zu den Herbstferien (21.10.2022) – ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Bis zur Vorlage der schriftlichen Einwilligung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht an den freiwilligen Testungen teil.
Es gilt keine 3G-Regel für schulexterne Personen (z.B. Eltern).
Ferner gilt auch keine Maskenpflicht an den Schulen. Selbstverständlich kann allerdings weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.
Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/
Im Interesse aller bitte ich herzlich darum, von der Möglichkeit einer freiwilligen Testung Gebrauch zu machen. Denken Sie, liebe Eltern, auch daran, Ihre Kinder bei Krankheitssymptomen nicht zur Schule zu schicken. Wie auch in der Vergangenheit, werden wir Sie informieren, wenn Ihr Kind in der Schule Symptome oder Krankheitsanzeichen zeigen sollte, und bitten Sie dann, ihr Kind zeitnah abzuholen.
Im Falle einer Infektion gelten folgende Regelungen:
Sofern eine Schülerin/ein Schüler ein positives Testergebnis im Rahmen der Testung in der Schule hat, kann sie/er nicht mehr am Unterricht teilnehmen und muss das Schulgelände verlassen. Es wird dringend empfohlen, eine bestätigende Testung per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test beispielsweise beim Haus- oder Kinderarzt durchführen zu lassen. Sofern sich herausstellt, dass der in der Schule durchgeführte Test „falsch positiv“ war und eine Infektion mit dem Coronavirus ausgeschlossen ist, gilt wieder die Präsenzpflicht und die Schülerin/der Schüler darf die Schule wieder besuchen.
Für Schülerinnen und Schüler gilt dieselbe Isolationszeit wie für alle anderen auch. Die Isolation endet in der Regel spätestens nach 10 Tagen nach dem Zeitpunkt der Vornahme der positiven Testung; sie endet frühestens nach 5 Tagen nach dem Zeitpunkt der positiven Testung, sofern die Schülerin/der Schüler zuvor 48 Stunden symptomfrei war und zusätzlich ein negatives Ergebnis einer Testung, die etwa in einer zertifizierten Teststelle durchgeführt wurde, vorliegt. Eine „Freitestung“ durch einen zu Hause durchgeführten Selbsttest ist nicht möglich. Die Testung zur Beendigung der Isolation ist weiterhin kostenlos. Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/