Evangelische Schule Charlottenburg

Schüler*innenvertretung

Was ist die Schüler*innenvertretung?

„Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, gemäß diesem Kirchengesetz bei der Arbeit der Evangelischen Schule zur Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe mitzuwirken und in diesem Rahmen ihre Interessen wahrzunehmen.“

Schule wird gestaltet im Miteinander von Schüler*innen, pädagogischen und nicht pädagogischen Mitarbeiter*innen sowie Eltern. Sie lässt sich nur gemeinsam gut bewegen. Der Vertretung der Schüler*innen (SV) kommt deshalb eine wichtige Rolle in der Gestaltung des Schullebens und als Interessensvertretung für alle Schüler*innen der ESC zu.

In allen Mitwirkungsgremien der Schule sind Schüler*innen vertreten: mit Gaststatus in Gesamt- und Fachkonferenzen, als ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder in der Schulkonferenz und in übergreifenden Gremien auf Ebene der Schulstiftung (Gesamtschüler*innenvertretung und Pädagogischer Beirat).