Evangelische Schule Charlottenburg

Info-ABC

Alarmplan

Sollte in der Schule ein Brand ausbrechen, greifen die Maßnahmen, die in unserem Alarmplan aufgeführt sind.  Dazu gehört das richtige Verhalten beim Bemerken eines Brandes bzw. nach dem Auslösen eines Feueralarms. Die Fluchtwege und die Notausgänge müssen den Kindern bekannt sein. Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in den einzelnen Klassen besprochen. Ein regelmäßiger Probealarm ist vorgeschrieben und wird für die Kinder unangekündigt durchgeführt.

Ansprechpartner*innen

Erste Ansprechpartner*innen sind in aller Regel die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit der Schulleitung oder mit den Vorsitzenden der Klassenelternrates und/oder der Gesamtelternvertretung Kontakt aufzunehmen. Eine Übersicht über Struktur und Zuständigkeiten finden Sie in unserem Organigramm.

Ansteckende Krankheiten

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Kopfläuse bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.

Arbeitsmaterialien

Eine wesentliche Voraussetzung für ein störungsfreies Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten Arbeitsmaterialien. Schauen Sie bitte regelmäßig in den Schultornister Ihres Kindes und stellen Sie sicher, dass Ersatzbeschaffungen (z. B.: neuer Tuschkasten, Hefte, Schreibwerkzeuge,  Mappen, … )  rechtzeitig erfolgen.

Beurlaubung

Aus besonderem Grund kann abweichend von den Ferienzeiten Beurlaubung beantragt werden. Bei Beurlaubungen bis zu drei Schultagen ist die Klassenleitung zuständig, bei Beurlaubungen über drei Schultagen und unmittelbar vor Schulferien die Schulleitung. Bitte macht/machen Sie davon nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen Gebrauch.

Büchergeld

Unsere Bankverbindung lautet:
Evangelische Schule Charlottenburg
Postbank Berlin
IBAN: DE36100100100572135101
BIC: PBNKDEFF 

Lernförderung

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird an unserer Schule eine Lernförderung angeboten. Wir arbeiten mit dem Anbieter „Intellego“ zusammen. Hier erhalten Sie weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare.

Mitwirkung

Unsere Schule verstehen wir als Schulgemeinde. Zu dieser gehören alle Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen (Pädagoginnen, Verwaltungs- und technische Mitarbeitende). Das Zusammenleben aller Mitglieder der Schulgemeinde und der verschiedenen Gruppen ist in Teil vier des Kirchlichen Schulgesetzes der EKBO geregelt. Dieser Abschnitt nennt sich Schulverfassung.

Notfallblatt

Falls einmal eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten notwendig sein sollte, benötigen wir aktuelle Kontaktdaten von Ihnen und ggf. weiteren Angehörigen. Bitte füllen Sie daher den entsprechenden Informationsbogen aus und teilen Sie dem Sekretariat unbedingt Änderungen mit.

Öffnungszeiten für Schule und Hort

Unterrichtszeit: 8.00-13.30 Uhr
EFöB: bis 16.00 Uhr; Früh- und Späthort möglich

Schließzeiten
  • Die letzten drei Wochen der Sommerferien
  • Zwischen Weihnachten und Neujahr
Schüler*innenausweis

Die Ausweise gelten als Fahrschein für die BVG. Ihr erhaltet euer Exemplar im Sekretariat. Dazu benötigt ihr ein aktuelles Passbild.

Schulverfassung

In der Schulverfassung ist das Zusammenwirken der Mitglieder und Gruppen der Schulgemeinde Evangelische Schule Charlottenburg geregelt. Die Schulverfassung ist Teil des Kirchlichen Schulgesetzes der EKBO.