RECHT AUF WIDERSPRUCH – Schortbrief 27 im Schuljahr 2025/26

Gestern jährte sich das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 81. Mal. Ein langes Menschenleben ist es her, dass dieser Krieg endete. Viel zu viele Kriege toben weiter.
Gestern demonstrierten bundesweit Jugendliche gegen eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht – auch in Berlin.
Ist das Thema „Wehrpflicht“ ein Thema für Schüler:innen an der ESC? Für manche ja, zumindest für die, die zu den Geburtsjahrgängen ab 2008 gehören. Ob man für oder gegen diese Regelung, für oder gegen eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht ist, darüber kann und sollte man streiten.
Neulich im Pausengespräch in Jahrgang 10: Was passiert eigentlich, wenn in der Schule unterschiedliche Positionen zu solchen Fragen aufeinandertreffen? Und wie ist es, wenn Lehrer:innen und Schüler:innen verschiedener Meinung sind? Dürfen Lehrer:innen überhaupt eine eigene Position äußern? Setzt das Schüler:innen nicht unter Druck? Müssen Lehrkräfte nicht „neutral“ bleiben?
Die Regeln sind klar: Lehrkräfte dürfen ihren Schüler:innen ihre Position nicht als die einzig wahre aufdrängen. Es gilt das so genannte „Überwältigungsverbot“. Schüler:innen sollen darin unterstützt werden, sich ein selbständiges Urteil zu bilden.
Aber: Lehrer:innen müssen ihre eigene Position nicht verleugnen. Sie dürfen sie als ihre Position äußern, begründen und in den Raum stellen. Diese Position ist anfragbar. Ihr darf widersprochen werden – der Position von Schüler:innen auch.
Kurz: Jede:r hat das Recht, sich zu positionieren. Jede:r hat das Recht, zu widersprechen. Jede:r hat das Recht, Widerspruch zu erfahren. Auf Augenhöhe. Man nennt es: Demokratie.
Den kompletten Schortbrief gibt es hier: https://www.ev-schule-charlottenburg.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/05/SJ-25-26-ESC-SCHORTBRIEF_27.pdf

